Für Ihr Lächeln

Der Verein QZM e.V.

(Qualitätsorientierte Zahnheilkunde Mönchengladbach e.V.)

Im Mai 2005 gründeten 13 engagierte Zahnärzte den Verein QZM e. V., Qualitätsorientierte Zahnheilkunde Mönchengladbach.

Diese Zahnärzte trafen sich seit Ende der Neunziger Jahre regelmäßig in einem Qualitätszirkel des lokalen Zahnärztevereins (ZIM) in Mönchengladbach.

Die rein fachlichen Fortbildung war uns aber nicht genug.

Die alleinige Fähigkeit, spezielle Behandlungen durchführen zu können, reichte uns nicht.

Wir wollten unsere Praxen auch so weiterentwickeln, daß eine qualitätsorientierte Behandlung auch für alle unserer Patienten verstehbar, spürbar und je nach individuellem Behandlungswunsch auch darstellbar werden sollte.

Anfang 2006 erfolgte dann die Registrierung als eingetragener Verein beim Amtsgericht Mönchengladbach mit der Zielsetzung, daß alle Mitglieder ein Qualitätsmanagementsystem zur Umsetzung einer qualitätsorientierten Zahnheilkunde entwickeln.

Ziele des Vereins sind neben den eigenen Fortbildungen der Mitglieder ein Erreichen von qualitätsorientierter Patientenbetreuung, Erhalt eines Fortbildungszirkels und Kompetenzbündelung für unsere Patienten.

Die Entwicklung von Neuerungen in der Zahnmedizin ist heute derartig rasant, dass die Entwicklung eines hohen Qualitätsstandards, der alle Wünsche und alle Möglichkeiten der modernen Zahnheilkunde abdeckt, im Verbund mit mehreren Zahnärzten viel besser zu leisten ist.

Die Mitglieder-Zahnärzte haben deshalb unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte entwickelt und beschäftigen sich alle umfassend mit dem Begriff „Qualität“ in der Zahnheilkunde.

Gegenseitige Kontrollen zur Verbesserung der Patientenbehandlung und die Entwicklung eines Qualitätsmanagementnetzwerks, QM, sind essentielle Bestandteile unseres Vereins.

Patienten mit schwierigen zahnmedizinischen Problemen können durch entsprechende Überweisungen innerhalb unseres Kompetenz-Netzwerkes adäquate Hilfe bekommen.

Seit 2007 arbeiten wir in einer sogenannten Zertifizierungsmatrix zusammen. Das bedeutet, daß wir ein gemeinsames Qualitätsmanagementsystem entwickeln und benutzen.

Ende 2007 wurden bereits die ersten fünf Praxen des QZM e.V. nach der
DIN EN ISO 9001:2000 innerhalb der Matrix des QZM e.V. zertifiziert.
Dies bedeutet, daß die beteiligten Praxen umfassend auf die Einrichtung eines gemeinsamen Qualitätsmanagementssystems von einer akkreditierten (zugelassenen) Firma durch einen Prüfer geprüft worden sind.

Die zertifizierten Mitgliederpraxen des QZM e.V. erfüllen damit heute schon die Anforderungen an die deutschen Vertragszahnarztpraxen der gesetzlichen Krankenversicherung, die vom Gesetzgeber her für die Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems bis 2012 vorgegeben worden sind und durch die Richtlinie zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems des Gemeinsamen Bundesausschußes der Zahnärzte und Krankenkassen seit November 2006 verbindlich umgesetzt werden müssen.

In einer weiteren Stufe des Ausbaus unserer Qualitätsmanagementsysteme haben wir es im April 2008 geschaftt, ein kombiniertes Qualitätsmanagementsystem zu entwickeln, bei dem interessierte Praxen zunächst ein vereinfachtes Qualitätsmanagementsystem, wie es vom gemeinsamen Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen vorgeschrieben wird einführen können. Dieses kann später ohne unnötigen Zusatzaufwand in ein vollwertiges QM-System nach DIN EN ISO 9001:2000 erweitert werden.

Ende Mai 2008 wurde die endgültige Softwareversion 1.0 des QZM-Qualitätsmanagementsystem inklusive eines Installationsprogramms und einer implementierten Netzwerkverwaltungsfähigkeit an alle QZM-Praxen ausgeliefert und steht nun allen QZM-Praxen zur Verfügung.

Für die Einführung des QZM-QM-Systems benötigt der Anwender lediglich ein Textverarbeitungsprogramm. Eine papiergeführtes QM-System erscheint jedoch in der heutigen Zeit nicht mehr als zukunftsträchtige Lösung, ist jedoch auch mit dem QZM-System realisierbar.

Ende 2008 gründete sich innerhalb unseres Vereins ein Arbeitskreis zur Einführung des gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsmanagements nach den Vorgaben des gemeinsamen Ausschußes der Zahnärzte und Krankenkassen (GBA).

Ziel des Arbeitskreises ist es auf eine rationelle Weise die gesetzlichen Vorgaben für Praxen ohne Qualitätsmanagementsystem umzusetzen und Erfahrungen mit der Einführung der gesetzlich geforderten Variante eines Qualitätsmanagementsystems zu sammeln.

Die Erfahrungen hieraus werden in unsere neuen Projekte einfliessen.

Der QZM-Verein wird die Einführung seines zukunftträchtigen Systems in absehbarer Zeit anderen interessierten Praxen anbieten.


In naher Zukunft könnten also immer mehr Zahnärzte und deren Patienten von der Arbeit des QZM-Vereins profitieren.

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